Als Pflegedienst in Pulheim bieten wir transparente Preise für ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege. Die meisten unserer Pflegeleistungen werden durch die Pflegeversicherung abgedeckt.
Häusliche Krankenpflege — mögliche Verordnung
Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, wenn:
ein Krankenhausaufenthalt geboten, aber nicht durchführbar ist,
Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird,
Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann, oder
die ärztliche Behandlung dadurch gesichert ist.
Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist automatisch auch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Rechtlicher Hinweis zu Kostenauskünften
Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Seite dargestellten Informationen zu Kosten, Kostenübernahme und Abrechnungsmodalitäten basieren auf der aktuellen Gesetzeslage und unserer Erfahrung als zugelassener Pflegedienst. Sie dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar.
Individualität der Kostenübernahme
Die tatsächliche Kostenübernahme ist immer vom Einzelfall abhängig und kann von den hier beschriebenen Szenarien abweichen. Dies hängt unter anderem ab von:
Der jeweiligen Pflegekasse oder Krankenversicherung
Dem individuellen Pflegegrad
Der regionalen Zulassung und Vereinbarungen
Dem konkreten medizinischen Bedarf
Besonderen Versicherungsregelungen
Vor Vertragsabschluss
Wir empfehlen dringend, vor Abschluss eines Pflegevertrags mit uns folgende Schritte durchzuführen:
Kostenzusage einholen: Holen Sie schriftliche Kostenzusagen von Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse ein
Ärztliche Verordnung: Sorgen Sie für eine gültige ärztliche Verordnung
Persönliche Beratung: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für unverbindliche, persönliche Beratung
Rechtsberatung: Bei Fragen zum Versicherungsrecht wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an einen spezialisierten Rechtsanwalt
Keine Haftung für Aktualität
Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetze und Regelungen ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gültig ab bis (für Nordrhein-Westfalen).